Einführung in unsere AGB

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kaffee Firma. Diese Regeln sind für alle Geschäfte von Bedeutung und helfen, ein faires und transparentes Handeln zu gewährleisten. Wir laden Sie ein, diese Bedingungen aufmerksam zu lesen.

Was sind unsere AGB?

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein grundlegender Bestandteil jeder Geschäftstransaktion. Sie legen die Rechte und Pflichten sowohl der Kaffee Firma als auch unserer Kunden fest.

Bedeutung der AGB für unsere Kunden

Unsere AGB gewährleisten, dass alle Kunden die gleichen Bedingungen und Standards erwarten können, wenn sie mit der Kaffee Firma Geschäfte tätigen. Transparenz ist uns wichtig.

Anpassung der AGB

Die Kaffee Firma behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Alle Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht, um unsere Kunden stets informiert zu halten.

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um alle Unklarheiten zu beseitigen.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

§1 - Grundsätze 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert sind, werden, selbst bei Kenntnisnahme, nicht Vertragsbestandteil. 

§2 - Vertragsschluss und Lieferzeit 

Die Darstellungen auf unserer Webseite, insbesondere hinsichtlich des Warenangebots und der Preisgestaltung, stellen kein verbindliches Angebot dar. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag entsteht ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Bei Nichtverfügbarkeit des bestellten Gegenstands werden wir den Kunden umgehend informieren. Sollte eine von dem Kunden festgelegte angemessene Frist zur Lieferung nicht eingehalten werden, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall umgehend erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 

§3 - Gefahrtragung 

Bei Unternehmerkäufern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe, im Falle eines Versendungskaufs mit der Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Käufer über. Im Gegensatz dazu trägt der Käufer als Verbraucher das Risiko des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware. Die Versandkosten trägt der Käufer, wobei die Kosten für Waren bis 5 kg 7,99 € und bis 10 kg 9,90 € betragen. Ab einem Auftragswert von 100 € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. 

§4 - Gewährleistung 

Für Mängel an Waren leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden, da sonst die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist. Die Beweislast für alle Ansprüche liegt beim Unternehmer, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Mangelentdeckung und der Fristwahrung. Die Verjährungsfrist beträgt für neue Waren ein Jahr. Bei gebrauchten Waren gilt bei Verbrauchern eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sollten Käufer Unternehmer sein, erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. 

§5 - Zahlung 

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind bei Zugang sofort ohne Abzüge fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsweise vereinbart. Der Kunde hat lediglich das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. 

§6 - Eigentumsvorbehalt 

Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Im Fall etwaiger Pfändungen oder anderer Eingriffe Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Unternehmer sind berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und treten uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihnen aus dem Verkauf entstehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sofern der Unternehmer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. 

§7 - Haftungsbeschränkungen 

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden beschränkt, dies gilt auch für die leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten gegenüber Unternehmern ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung oder bei Körper- und Gesundheitsschäden, die von uns verursacht wurden. 

§8 - Schlussbestimmungen 

Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand unser Geschäftssitz; Erfüllungsort ist der Sitz der KAFFEEFIRMA, NORDHORN. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Eine unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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